DAS HABEN WIR ERREICHT:
- 4 Mrd. Euro zusätzlich für den sozialen Arbeitsmarkt
- Individuelle und zielgerichtete Beratung
- 100% Lohnkostenzuschuss + Coaching für alle, die über 25 Jahre alt sind und seit über 7 Jahren ALG II beziehen
- 75% Lohnkostenzuschuss + Coaching für alle, die mindestens zwei Jahre ohne Arbeit sind
DAS BEDEUTET: Diejenigen, die in den letzten 8 Jahren mindestens 7 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren und über 25 Jahre alt sind fördern wir über:
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für bis zu 5 Jahren: In den ersten beiden Jahren gibt es einen Zuschuss von 100% auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns, inklusive des pauschalierten Beitrags des Arbeitgebers zur Sozialversicherung (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung). In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte verringert.
- Beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“), ggfs. verknüpft mit Weiterbildung: Teil-nehmende und Arbeitgebende werden im ersten Jahr unterstützt, falls erforderlich auch für die gesamte Dauer. Arbeitgebende sind im ersten Jahr verpflichtet, Arbeitnehmende für not-wendiges Coaching von der Arbeit freizustellen. Die Kosten des Coachings werden während der gesamten Förderdauer übernommen. Auch angemessene Zeiten für Weiterbildung und Praktika bei anderen Arbeitgebenden sind förderfähig.
Diejenigen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, fördern wir über:
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für eine Dauer von 24 Monaten. Im ersten Jahr in Höhe von 75% und im zweiten Jahr in Höhe der Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Dabei müssen Arbeitgebende Arbeitnehmende noch mindestens sechs Monaten nach Ende der Förderung weiterbeschäftigen. Dadurch schaffen wir eine Brücke in reguläre Beschäftigung.
- Beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“), ggfs. verknüpft mit Weiterbildung: Das Coaching kann während der gesamten Förderdauer erbracht werden. In den ersten sechs Mo-naten sind Arbeitgebende verpflichtet, Arbeitnehmende für das Coaching freizustellen.
Praxiserfahrungen zeigen, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von etwa drei Jahren Erfolge erzielen können. Fünf Jahre sind daher eine lange und wirksame, aber gleichzeitig keine unbegrenzte Förderdauer. Der steigende Eigenanteil der Arbeitgebenden sorgt für Anerkennung im Betrieb und schafft eine Bindung zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten.
Mit einer zweijährigen Arbeitslosigkeit gehen in aller Regel bereits Vermittlungshemmnisse in reguläre Beschäftigung einher, die jedoch keine Voraussetzung für den Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt sind. Die mögliche Förderung von zwei Jahren erhöht die Chancen auf einen nachhaltigen Übergang in eine nicht geförderte Beschäftigung nach Abschluss der Förderung. Über die Nachbeschäftigungspflicht wird dieser Zeitraum sogar noch verlängert. Die beschäftigungsbegleitende Betreuung unterstützt auf dem Weg in ein Beschäftigungsverhältnis und auch dabei, in dieser Beschäftigung zu bleiben. Das Job-center kann den Umfang des Coachings in jedem Einzelfall nach Bedarf bestimmen.